Uwe Brückner

König Friedrich Wilhelm IV. verfügte am 18. Mai 1842 die Anfertigung der Medaille unter dem Namen „Armee-Medaille in Silber“ und verlieh diese bei seiner Anwesenheit in St. Petersburg zur Feier der silbernen Hochzeit des Kaisers Nikolaus I. am 13. Juni 1842 128 mal an die Grenadier-Kompanie des kaiserlichen Schlosses, die für ihn die Ehrenwache hielt. König Wilhelm I. verlieh die gleiche Medaille am 18. März 1863 an die Abordnung der russischen Armee, die zur Grundsteinlegung des Denkmals für König Friedrich Wilhelm III. nach Berlin gekommen war.

Es kam nur eine Verleihung an einen preußischen Soldaten, als besondere Auszeichnung neben dem Allgemeinen Ehrenzeichen, im Jahre 1865 vor.

Der Stempel zu dieser Medaille wurde von dem Münzmedailleur Brandt gefertigt.

Die auf dem oberen Rand gelötete offene Königskrone, an der der bewegliche Ring zum Durchziehen des Bandes befestigt ist, lieferte der Goldschmied Hossauer in Berlin. Die Medaillen selbst wurden in der königlichen Münze aus Silber geprägt.

Die Vorderseite trägt die verkleinerte Darstellung des Roten Adler Ordens vierter Klasse, mit dem gekrönten Adler im Mittelschild. Die Rückseite trägt den Namenzug FW IV, zweizeilig in gotischer Schrift. Sie wurde am Band des Eisernen Kreuzes, sowie am Band des Roter Adler Ordens verliehen.

-

Am 10. März 1871 wurde eine neue Ausführung der Roten Adler Orden Medaille mit veränderter Rückseite bei der Staatsmünze in Auftrag gegeben, zunächst 400 Stück. Die Kronen dazu lieferte die Firma Sy & Wagner, die sie auch anlötete, Die erste Verleihung erfolgte an die Stabswache des Großen Hauptquartiers, und zwar nicht an den gewohnten Bändern, sondern am Bande des Hausordens von Hohenzollern. Am 25. Februar 1873 bestimmte der Kaiser Wilhelm I. hinsichtlich der Roter Adler Orden Medaille, dass sie nur am statutenmäßigen Bande des Roten Adler Orden und nur an Mannschaften vom Feldwebel abwärts verliehen werden soll, die einen Krieg nicht mitgemacht haben. Ferner konnte die Medaille an Hoflakaien verliehen werden.

Nach der Bestimmung vom 1. Dezember 1888 sollte die Roten Adler Orden Medaille nur noch an Inhaber der Kriegsverdienstmedaille am weiß-orangem Bande oder an Inhaber der Kronenordenmedaille verliehen werden. Seit 1893 wurde sie auch an eingeborene Zivilpersonen der deutschen Schutzgebiete verliehen.

Die im Jahre 1910 vorgekommenen Verleihungen an preußische Untertanen fanden nicht den Beifall des Kaisers. Derartige Fälle wiederholten sich nicht.

Am 24. April 1908 verfügte Kaiser Wilhelm II., dass die Roten Adler Orden Medaille aus demselben Metall bzw. derselben Färbung herzustellen ist wie die Kronenordenmedaillen. Die gerade, an der königlichen Hauptmünze in Berlin, geprägten 137 silbernen Medaillen wurden daraufhin vergoldet. Seit September 1916 erfolgte die Prägung der Roten Adler Orden Medaillen in Zink mit nachträglicher Vergoldung. Die Kronen wurden hierbei mit angeprägt und nachträglich zwischen den Bügeln ausgesägt. Von dieser Ausführung wurden 1000 Stück geprägt. Bis 1918 gelangten aber auch noch Exemplare mit vollen, nicht ausgesägten, Kronen zur Verleihung.

Die Vorderseite trägt die verkleinerte Darstellung des Roten Adler Orden vierter Klasse, mit dem gekrönten Adler im Mittelschild. Die Rückseite trägt den Namenzug W, in gotischer Schrift. Sie wurde am Band des Hausordens von Hohenzollern, sowie am Band des Roter Adler Ordens verliehen. Die Medaille, wie in den Abbildungen dargestellt, wurde in einem roten, schwarz gefütterten Etui verliehen.

© A. Schulze Ising, IX/03